Bezahlt die Krankenkasse Kontaktlinsen?
Ob die Krankenkasse Ihre Kontaktlinsen bezahlt hängt von Ihrem Versicherungsmodell ab. Mit der Suche nach der passenden Zusatzversicherung für Kontaktlinsen und Brille kann man Stunden verbringen. Wichtig ist, dass eine Zusatzversicherung mehr bietet, als nur die Unterstützung bei der Sehhilfe. Es gibt ganz wenige Zusatzversicherungen, die sich nur für die Kontaktlinsen lohnen. Die meisten Zusatzversicherungen lohnen sich nur in Verbindung mit anderen Leistungen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen oder Fitness-Abo) und bieten so finanzielle Vorteile beim Kauf von Kontaktlinsen für den Versicherten.
Für die Rückvergütung durch die Krankenkasse erhalten Sie bei jeder Bestellung eine Quittung von Lensvision. Zum Jahresende ist es wichtig, dass Sie Ihre Kontaktlinsen rechtzeitig bestellen, damit Sie die Quittung noch für das laufende Jahr erhalten.
In diesem Artikel möchte wir Ihnen im Detail zeigen, in welchen Fällen sich die Grundversicherung an Ihren Kontaktlinsen beteiligt und welche Zusatzversicherung Ihnen wie viel an Ihren Kontaktlinsen bezahlt. Zudem schlüsseln wir für Sie das Verhältnis von Prämie und maximaler Rückvergütung pro Jahr auf.
- Wann zahlt die Grundversicherung für Kontaktlinsen?
- Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Kontaktlinsen?
- Wie kann Lensvision bei der Rückvergütung helfen?
- Jahresende, welches Datum zählt bei der Krankenkasse?
Wann zahlt die Grundversicherung für Kontaktlinsen?
Die Grundversicherung zahlt für Sie bis zu CHF 180.- pro Kalenderjahr für Kontaktlinsen, wenn Sie unter 18 Jahre sind. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag können Sie also von Ihrer Grundversicherung profitieren. Sie müssen hier allerdings Ihre Franchise bedenken und die Erstverordnung muss von einem Augenarzt stammen.
In folgenden Fällen übernimmt die Grundversicherung auch für Erwachsene Personen Kontaktlinsen. Voraussetzung ist ein Rezept durch den Augenarzt:
- In folgenden Fälle zahlt die Grundversicherung pro Kalenderjahr und pro Auge maximal CHF 180.-:
- Bei einer krankhaft bedingten Änderung der Sehstärke, zum Beispiel durch:
- Grauen-Star
- Diabetes
- Veränderung der Sehschärfe durch Medikamenteneinnahme
- Makuladegeneration
- Augenmuskelstörungen
- Bei einer Veränderung der Sehschärfe aufgrund einer Augen-Operation, zum Beispiel:
- Katarakt (Grauem-Star)
- Glaukom (Grünem-Star)
- Amotio retinae (Netzhautablösung)
- Bei einer krankhaft bedingten Änderung der Sehstärke, zum Beispiel durch:
- In folgenden Fällen zahlt die Grundversicherung alle zwei Jahre maximal CHF 270.- für Ihre Kontaktlinsen und die Anpassung durch den Optiker:
- Wenn die Sehleistung mit den Kontaktlinsen durch den Augenarzt signifikant höher gemessen wird, als mit der perfekt angepassten Brille.
- Wenn Sie in der Brille eine Kurzsichtigkeit >-8.00dpt haben.
- Wenn Sie in der Brille eine Weitsichtigkeit >+6.00 dpt haben.
- In folgenden Fällen zahlt die Grundversicherung pro benötigtem Versorgungsfall (auch mehrfach pro Jahr) maximal CHF 630.- pro Auge für die Kontaktlinsen und die Anpassung durch den Optiker.
- Bei einer irregulären Hornhautverkrümmung
- Keratokonus
- Hornhauterkrankungen- oder Verletzungen
- Iris-Defekte
- Zustand der Hornhaut nach einer Hornhaut-Operation
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur für Kontaktlinsen?
Soll die Höhe der übernommenen Kosten für Kontaktlinsen grösser als die Prämie pro Jahr für die Zusatzversicherung sein, so lohnt sich eine Zusatzversicherung einzig für die Kostenübernahme Ihrer Kontaktlinsen nur selten. Selbst wenn diese Rechnung bei Ihnen nicht 1:1 aufgeht und die Versicherungsprämie etwas höher als die übernommenen Jahreskosten für Ihre Kontaktlinsen ist, bietet eine Zusatzversicherung dennoch Vorteile. Häufig werden auch Beiträge für Fitness-Abos, Gesundheitsvorsorge und Weiteres übernommen, sodass Sie am Ende des Jahres doch finanziell profitieren können.
Eine Zusatzversicherung können Sie übrigens unabhängig zu Ihrer Grundversicherung abschliessen, also auch bei einem anderen Anbieter.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über das Kosten-Nutzen-Verhältnis von verschiedenen Zusatzversicherungen geben.
- Sobald die Kosten für Ihre Kontaktlinsen im Jahr genauso hoch sind wie die Kosten für die Zusatzversicherung, haben Sie finanziell noch nichts gewonnen, aber Sie bekommen praktisch “kostenlos” zusätzliche Gesundheitsleistungen, die in den Zusatzversicherungen integriert sind.
- Sie können finanzielle Vorteile aus einer Zusatzversicherung ziehen, wenn die Prämie geringer ist, als die maximale Kostenübernahme für Ihre Kontaktlinsen pro Jahr. Wenn Sie den Betrag voll auskosten, bekommen Sie von der Krankenkasse mehr zurück bezahlt, als Sie der Krankenkasse zahlen.
- Bei den meisten Zusatzversicherungen ist die Prämie viel höher als die Kostenübernahme für Ihre Kontaktlinsen. Hier ist die Frage, ob Ihnen die zusätzlichen Versicherungsleistungen genügend weitere Vorteile bieten.
Unser Beispiel berechnet sich auf eine Frau, 30 Jahre alt, in der Stadt Zürich lebend.
- Die farbliche Hinterlegung gibt das Verhältnis von Prämie zu Kostenübernahme der Kontaktlinsen an:
Die maximale Kostenübernahme ist höher oder gleich wie die Prämie. Diese Versicherung lohnt sich, wenn sie pro Jahr für Ihre Kontaktlinsen mehr oder gleich viele Kosten geltend machen können, wie die Versicherung an Prämie kostet.
Die Kostenübernahme und die Prämie stehen in einem Gleichgewicht. Diese Versicherung lohnt sich, wenn sie noch andere kleine Leistungen wie Fitness-Abo, Yoga-Kurs, Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen mit beanspruchen werden.
Die Kostenübernahme ist viel geringer als die Prämie. Hier lohnt sich die Zusatzversicherung nicht, wenn Sie einzig an der Übernahme der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen interessiert sind. Sie bieten natürlich noch andere Vorteile.
Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung können Sie sich nicht nur die Kosten für Ihre Kontaktlinsen oder ihre Brille erstatten lassen, sondern auch noch von vielen weiteren Gesunsheitsvorteilel profitieren.
Diese Tabelle wurde mit freundlicher Unterstützungvon https://www.moneyland.ch/de/zusatzversicherung-vergleich erstellt.
Versicherung | Kostenübernahme Brille / Kontaktlinsen | Jahresprämie | Sonstiges | Kontaktlinsen-Kosten bis CHF 300.- pro Jahr | Kontaktlinsen-Kosten > CHf 300.- pro Jahr | |
Assura Complementa Extra | CHF 100.- pro Jahr (kumulierbar über mehrere Jahre bis max. CHF 500.-*) | CHF 207.60.- | ||||
Atupri Mivita Reala | 50% max. 300.-CHF pro Jahr | CHF 280.80.- |
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Atupri Mivita Extensa | 50% max. CHF 400.- pro Jahr | CHF 460.80.- |
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Concordia Diversa Plus | CHF 250.- alle 3 Jahre | CHF 296.40.- | ||||
Concordia Diversa | CHF 150.- alle 3 Jahre | CHF 148.20.- | ||||
CSS Ambulantversicherung myFlex Balance | CHF 150.- pro Jahr | CHF 224.40.- | ||||
CSS Ambulantversicherung myFlex Premium | CHF 300.- pro Jahr | CHF 483.60.- | ||||
Groupe Mutuel Bonus | CHF 150.- pro Jahr | CHF 348.- | Betrag unterliegt einer Franchise von 150.-CHF | |||
Helsana Top | 90% bis CHF 150.- pro Jahr | CHF 186.- | ||||
Helsana Completa | 90% max. CHF 300.- pro Jahr | CHF 532.80.- | ||||
Innova Sanvita Plus Zwei | CHF 200.- alle 3 Jahre | CHF 480.- | Nur zusammen mit Spitalzusatzversicherung abschliessbar | |||
KPT-Krankenpflege Plus Versicherung | CHF 200.- pro Jahr | CHF 130.80.- | Karenzfrist ein Jahr | |||
KPT-Krankenpflege Comfort Versicherung | CHF 200.- pro Jahr | CHF 375.60.- | Karenzfrist ein Jahr | |||
Sanitas Classic | CHF 300.- alle 3 Jahre | CHF 458.40.- | ||||
Sanagate Ambulantversicherung Optima | CHF 150.- pro Jahr | CHF 208.80.- | ||||
Swica Completa Top | 90% max. CHF 200.- alle 3 Jahre | CHF 320.40.- | ||||
Visana Zusatzversicherung Ambulant 3 | 90% max. CHF 250.- pro Jahr | CHF 348.- | ||||
Visana Zusatzversicherung Ambulant 2 | CHF 200.- alle 3 Jahre | CHF 209.40.- |
* Jedes Jahr, in dem Sie keine Rückerstattung für Ihre Sehhilfe beantragen, erhöht sich der Betrag für die Rückerstattung um CHF 100.- . Nach fünf Jahren oder mehr erhalten Sie maximal CHF 500.- für Ihre Kontaktlinsen oder Brillen zurück
Wie kann Lensvision bei der Rückvergütung helfen?
Wenn Sie bei Lensvision Kontaktlinsen bestellen, erhalten Sie eine Rechnung, die detaillierte Angaben zu Ihrer bestellten Ware enthält. Diesen Beleg senden Sie Ihrer Krankenkasse, bei der Sie zusatzversichert sind. Die Krankenkasse wird die Rückvergütung prüfen. Diese Rechnung können Sie auch als PDF in Ihrem Kundenkonto herunterladen. Im Regelfall werden nur die Kontaktlinsen und die Anpassung durch den Optiker übernommen, nicht das Pflegemittel. Jedoch bieten einige Krankenkassen manchmal Ausnahmen, da jede separat regelt, was sie rückvergütet.
Jahresende, welches Datum zählt bei der Krankenkassen?
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln. Grundsätzlich zählt für die Krankenkasse das Rechnungsdatum. Das Rechnungsdatum bei Lensvision ist immer das Datum, an dem die Ware versendet wurde.
Achtung: Dieses Datum kann von Ihrem Bestelldatum abweichen, wenn Ihre Ware nicht an Lager ist, was insbesondere bei torischen und multifokalen Kontaktlinsen der Fall ist. Konkret kann es sein, dass Sie am 30. Dezember Kontaktlinsen bestellen, die erst im Januar versendet werden. Das bedeutet, dass dann das Rechnungsdatum nicht der 30. Dezember (Bestelldatum), sondern z.B. der 3. Januar (Versanddatum) im neuen Jahr ist. Zusammenfassend gibt es zwei Varianten zu unterscheiden:
- Die bestellte Ware ist bei uns direkt an Lager und wird noch im “alten Jahr” versendet.
- In diesem Fall ist das Rechnungsdatum im “alten Jahr” und auch die Quittung kann für das “alte Jahr” bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Die Zahlungsart spielt keine Rolle.
- An Silvester geht dies nur bis zu einer bestimmten Zeit. Rufen Sie im Zweifel an und fragen Sie nach.
- Die bestellte Ware ist nicht bei uns an Lager, wir müssen diese bestellen und können je nach Lieferzeitpunkt erst im “neuen Jahr” versenden.
- In diesem Fall liegt das Rechnungsdatum im neuen Jahr.
- Die Zahlungsart spielt keine Rolle. Auch wenn Sie vorab mit Kreditkarte bezahlen, gilt das Datum, an dem wir die Ware an Sie versenden.
Wenn Sie den zweiten Fall vermeiden möchten, dann empfehlen wir Ihnen folgende zwei Punkte zu beachten:
- Bestellen Sie früh genug, insbesondere wenn Sie wissen, dass Ihre Ware in der Regel nicht an Lager ist, z.B. bei torischen oder multifokalen Kontaktlinsen.
- Achten Sie auf die Angaben beim Produkt, ob es an Lager ist oder nicht.
Rufen Sie uns im Zweifelsfall einfach an. Wir helfen gerne.
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter:
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Services
Nachanpassung
Sie tragen bereits Kontaktlinsen und wollen Ihren Tragekomfort oder Sehqualität verbessern? Bei einer Nachanpassung findet unser Partner-Optiker die für Sie angenehmste Kontaktlinse für optimalen Tragekomfort und beste Sehqualität. Lensvision beteiligt sich an den Kosten beim Optiker in Ihrer Nähe: Sie bezahlen für die Nachanpassung CHF 60 anstatt CHF 120.
Neuanpassung
Sie haben noch nie oder früher Kontaktlinsen getragen? Unser Partner-Optiker findet für Sie die angenehmeste Kontaktlinse für optimalen Tragekomfort und beste Sehqualität. Lensvision beteiligt sich an den Kosten beim Optiker in Ihrer Nähe: Sie bezahlen für die Neuanpassung CHF 120 anstatt CHF 240.
Kontaktlinsen-Kontrolle
Die Verträglichkeit der Kontaktlinsen für Ihre Augen ist uns wichtig. Vereinbaren Sie deshalb über Lensvision einen 30-minütigen Kontrolltermin in Ihrer Nähe. Lensvision beteiligt sich an den Kosten beim Optiker: Sie bezahlen für die Kontaktlinsen-Kontrolle CHF 30 anstatt CHF 60.
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